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Der poldi braucht mal Hilfe - Druckversion

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Der poldi braucht mal Hilfe - poldi - 05.04.11

Hallo Leute...

ich hab mit unserem "großen" im Mai ein Randevouzdingsbums mit dem TÜV, wo bei dieser Gelegenheit die Xenons und der Weltbeste aller Endtöppe Big Grin eingetragen werden soll. Es handelt sich beim Endtopf um den "originalen" AMG/MB Topf mit eckigen Endrohren.
Jetzt tut sich beim Endtopf folgendes Problem auf:

Der Smile sagt, muß nix eingetragen werden, is orischinal DB
Ich sag, AMG war damals nix MB - also ABE oder Gutachten
Der Smile sagt, hmmm...

Bis jetzt hat alles nicht gefruchtet, bis auf die ehr vage Aussage vom Smile daß der Topf der gleiche ist wie der Originale nur mit anderen Endrohren (ach, ach was - wäre ich nie im Leben drauf gekommen)

Frage: hat jemand ein(e) ABE / Gutachten für das Teil, ich hätte es gerne legal :engel:




lg poldi


Der poldi braucht mal Hilfe - DieterKöln - 05.04.11

Hallo Thomas,

wenn auf dem AMG-ESD SNA 004 steht, hilft Dir das Smile
Im Gutachten steht aber unter 1.2. etwas von ovalen Endrohren

Sorry Thomas, ist leider das Gutachten ohne Mittelschalldämpfer also ab Mopf

Kölsche Grüße
Dieter


Der poldi braucht mal Hilfe - mustangeddy - 05.04.11

Hallo Poldi,

ich hatte den AMG-Endtopf (Eberspächer mit vierechigen AMG-Blenden) auch an meinem Wagen verbaut. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass er eine originale MB-Teilenummer hatte. Somit ist auch keine ABE erforderlich.



Grüße


Eddy


Der poldi braucht mal Hilfe - Ledercoupe - 05.04.11

Gilt das inzwischen eigentlich auch bei den Rädern?
Muss ich mir die 18" AMG Räder eintragen lassen, wie es früher auf jeden Fall erforderlich war, oder reicht ein Gutachten und eine 129er Teilenummer in den Felgen inzwischen aus?

Gruß Mathias


Der poldi braucht mal Hilfe - DieterKöln - 05.04.11

Hallo Mathias,

ja gibt es und kommt auf die Felgen an. Ruf mich bitte mal kurz an.
Passt ja hier nicht hin zu Poldis Problem

Kölsche Grüße
Dieter


Der poldi braucht mal Hilfe - poldi - 05.04.11

mustangeddy schrieb:Hallo Poldi,

ich hatte den AMG-Endtopf (Eberspächer mit vierechigen AMG-Blenden) auch an meinem Wagen verbaut. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass er eine originale MB-Teilenummer hatte. Somit ist auch keine ABE erforderlich.



Grüße


Eddy

Jo Eddi,
das meit mein Smile auch. die Nummer fängt aber mit AMG..... an.


lg poldi


Der poldi braucht mal Hilfe - V 12 - 05.04.11

Ledercoupe schrieb:Gilt das inzwischen eigentlich auch bei den Rädern?
Muss ich mir die 18" AMG Räder eintragen lassen, wie es früher auf jeden Fall erforderlich war, oder reicht ein Gutachten und eine 129er Teilenummer in den Felgen inzwischen aus?

Gruß Mathias
.
Servus zusammen, also bei mir sind die Sachen alle extra eingetragen, vielleicht hilft Euch das etwas...


Der poldi braucht mal Hilfe - poldi - 19.04.11

Hallo,

bin dank der PDF von DieterKöln :danke: ein Schrittchen weiter.

Der ESD hat die Nummer AMG SN A004 so wie im Gutachten beschrieben und zusätzlich die MB Teilenummer 129 490 012 1.
Leider ist das Gutachten von Dieter die 2. Neufassung, die unter Punkt 1.3 Kennzeichnung abweicht :wimmer:. Da heisst es, .....angeschweißtem Schild eingeprägt.
Bei meinem ESD ist alles direkt in den ESD eingeprägt mit dem Datum 5/98.

Ist irgendwer im Besitz der 1. Neufassung oder der "Ur"Fassung :help:


lg poldi


Der poldi braucht mal Hilfe - poldi - 02.05.11

Danke nochmal an alle die mir weitergeholfen haben :danke:

Der ESD muß eingetragen werden - und ist heute ohne Probleme eingetragen worden :clap:
Die Xenons weden morgen per Einzelabnahme eingetragen, da heute kein Dipl. Ing. im Haus war Big Grin

P.S. Beim Vormopf müssen Xenons nicht eingetragen werden sofern eine ALR mit ABE und eine Scheinwerferreinigungsanlage verbaut sind sowie das Abblendlicht gebrückt wurde, so das es nicht bei Fernlicht abschaltet.

Ich will es aber eingetragen haben...:pfeif:

lg poldi


Der poldi braucht mal Hilfe - 1stein97 - 02.05.11

Hallo zusammen,

ich habe da ganz andere Infos, die ich außerdem in schriftlicher Form vom Kraftfahrtbundesamt vorliegen habe: Der Einbau einer LWR, sowie das vorhandensein einer SWRA kann bei Gasentladungslampen, also auch Xenon, nicht vorgeschrieben werden.

Die Begründung sind nationale Gesetze oder Vorschriften. Muß ich noch einmal nachlesen.

Jedenfalls sind die Tüv - Leute immer total erstaunt, wenn ich den Zettel zücke und mir das PICKERL, mit kräftigem Kopfschütteln aufkleben müssen.
Dabei murmeln Sie dann immer irgendwas von Deutscher Gesetzgebung und so. :confused: :grrr: :confused:
:echt:

Liebe Grüße

Klausi